…und sich dabei eine gute rechtliche Ausgangsposition mit einer strategisch und inhaltlich ungünstigen Argumentation verbaute.
Die nachfolgenden Ausführungen sind eine Aufbereitung meiner Master-Arbeit an der Euro-FH. Diese hatte ich zum Thema Unlauterer Wettbewerb (UWG) geschrieben und mich dabei mit einem konkreten Fall beschäftigt, der in meine Amtszeit bei PC Games fällt (siehe auch: Rückblick auf 30 Jahre Magazin-Geschichte).
19. September 2008. Im Büro mit dem PC-Games-Logo und dem Schriftzug Chefredaktion ist es etwas einsamer. Petra ist in einem Meeting und hat zu verstehen gegeben, nicht gestört werden zu wollen, also sitze nur ich da, vermutlich gerade Arbeitszeit in unserem Forum versenkend.
Das hat in der Deutlichkeit einerseits Seltenheitswert – und ist aber andererseits nicht überraschend angesichts der allgemeinen Umstände. Seit dem Sommer laufen die Vorbereitung für das „Games Group“ genannte Projekt, alle Core-Gamer-Redaktionen (Play3, Xbox, PC Action und PC Games) zusammenzulegen. Ein Herzensanliegen des umtriebigen CEOs, der das Medienhaus Computec profitabler, resilienter, moderner machen möchte. Also sitzt Petra irgendwo im Gebäude und brütet wahrscheinlich über Organigrame und Verantwortlichkeiten.
Die aktuelle Ausgabe läuft gerade durch die Druckereistraßen.
Unten rechts in meinem Windows-Fenster poppt eine Outlook-Benachrichtigung auf und hat jetzt ungefähr zwei Sekunden, um meine Aufmerksamkeit zu erhalten oder womöglich auf Ablage Z zu landen. Der Betreff spricht von einer Einstweiligen Verfügung durch den Axel-Springer-Verlag.
Meine Aufmerksamkeit ist erhalten.
Minuten später haste ich durch das Haus, um Petra zu finden. Klopfen, “es ist wichtig”, Adrenalin auf allen Nervenbahnen.
Was war passiert?
Titelthema: Sacred 2 – Exklusiv
Zu dieser Ausgabe hatten wir als Titelthema Sacred 2. So richtig glücklich waren wir damit nicht, sowohl Publikumsresonanz als auch unser Eindruck waren eher verhalten begeistert. Das Studio, Ascaron, hatte sich auf Gedeih und Verderb vom Titel abhängig gemacht, der quirlige PR-Manager nach allen möglichen Ideen gesucht, den Nachfolger des 2004er-Hits groß zu platzieren, wird letztlich (auch) daran insolvent gehen.
Die Games hatte seit einiger Zeit ein in der Form einzigartiges monatliches Format, die Sneak Peek. Während Stimmen eingeladener Leserinnen und Leser bei anderen Magazinen höchstens einen Kasten bekamen, war die Sneak, im Regelfall mindestens fünf Seiten, in ihrer ganzen Aufmachung um das Anspielerlebnis gemacht. Viele Echtwelt-Fotos und -Montagen, Fragebögen, ein umfangreicher Erlebnisbericht… wir waren einigermaßen stolz auf das enorm aufwändige Format. Trotz prominenter Titel – Black & White 2, Spellforce 2, Anno 1701, Supreme Commander, The Witcher… – hatte es noch nie eine Sneak Peek als primäres Titelthema gegeben. Bis zu dieser Ausgabe.

Tatsächlich waren wir sogar dreimal unterwegs – Robert Horn schlürfte mit vier Leuten1 zu Valve, um Left 4 Dead anzuspielen. Ich düste mit vier wackeren Gestalten nach England für das erste Ausprobieren der Schiffskämpfe in Empire: Total War. Und, richtig, Felix Schütz betreute eine Gruppe an Rollenspiel-Fans im Haus und baute das ganze in einen achtseitigen Vorschau-Beinahe-Test-Sneak-Peek-Artikel2.

Offensichtlich fällt auf: Ganz schön exklusiv hier. Bei den jeweiligen Titelthemen waren wir uns sicher, dass nur wir sie im Verkaufszeitraum3 besprechen würden. So lief schlichtweg auch zumeist der Tanz der jeweiligen PR-Fachleute – die Enthüllung in GameStar, das erste Anspielen in PC Games, vielleicht ein erstes Mal Video in PC Powerplay, ein neuer Spielmodus in PC Action und und und, schön der Reihe nach, so dass insgesamt eine schöne Kaskade entsteht. Das Stamm-Publikum einer Publikation erfährt garantiert über den Titel und auch am Kiosk wird deutlich: Ui, dieser Titel scheint ja wirklich wichtig zu sein.
Eine genaue Bestätigung der Exklusivität ist meistens üblich und wird in den Vereinbarungen so mitgeliefert, mitunter ist sie aber auch schlichtweg für die Beteiligten offensichtlich. Was so gut wie nie geschieht: Nachfragen oder Zusicherungen, was andere erhalten4 oder planen.
Wir waren uns ziemlich sicher5: Sacred 2 läuft diesen Monat nur bei uns. Niemand wird mehr eine Preview dazu rocken, die GameStar hatte schon einen Vorabtest. An einen echten Exklusiv-Test der Review- oder gar Verkaufsfassung… hatte ich schlichtweg nicht gedacht. Denn sie sind unüblich bei Titeln, die nicht über alle Zweifel erhaben sind (und das wissen auch die PR-Manager). Beispiel: Ein Half-Life 2 (Deutschlands erster Test in PC Games) oder auch ein Call of Duty 4: Modern Warfare (Exklusiv in GameStar) sind zu unumstritten wichtig und gut, um im Folgemonat auf die zweieinhalbte Bank geschoben zu werden. Bei Neverwinter Nights 2 (Titelstory des weltexklusiven Tests in GameStar 12/2006) sieht das schon anders aus, das schafft es in nächsten Ausgaben der Konkurrenz nur noch auf Mittelklassen-Testprominenz, womit sich insgesamt womöglich weder GameStar noch Bioware einen Gefallen getan hatten.

Analog dazu lautet unsere6 Schlussfolgerung: Das Titelthema Sacred 2 bekommt allgemein unseren prominenten Exklusiv-Banner („Störer“).
Was wir nicht wussten – und eben auch nicht wirklich als realistisches Szenario sahen: In Hamburg hatte man es geschafft, einen Exklusiv-Test der Verkaufsversion zu ergattern. Ein logistisches Meisterstück und ein ziemlicher Coup7.
Gute Aussichten für die Einstweilige Verfügung
Und in Hamburg war man extrem wenig begeistert von unserem pauschalen Exklusiv-Störer, sah darin unzulässige Werbung und wollte uns das Verbreiten dieser Aussage – und damit: dieser Ausgabe – untersagen. Hierfür kennt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zunächst die Maßnahme der Abmahnung mit Unterlassungserklärung durch die Verursacherin, oder, wenn das nicht fruchtet, die gerichtlich erwirkte einstweilige Verfügung8.
„Die Antragstellerin wendet sich gegen die Titelseite der Ausgabe 11/2008 von PC Games. Auf dieser Titelseite befindet sich im unteren Heftdrittel unter einem rot-weißen [in der Magazin-Variante; in der DVD-Fassung leuchtendes Orange, Extended-Version Silber] exklusiv-Störer in großen weißen Lettern die Schlagzeile Sacred 2 – so gut sind Grafik, Steuerung, Design und Atmosphäre“9.
Wie Petra etwa in ihrem Beitrag zum 20-jährigen GameStar-Jubliäum schrieb oder auch GameStar-Gründungschefredakteur Jörg Langer hier im Podcast ausführten: Das war soweit vergleichsweise übliches Gebaren unter den Marktteilnehmern10. Das liegt zum einen in der Natur des UWG begründet, das die Beseitigung des Störzustandes als obersten Vorrang hat. Guter Wettbewerb soll hergestellt werden, Ex-Post-Schadensersatz-Berechnungen machen niemandem Spaß und sind im UWG hochgradig unüblich. Dementsprechend logisch der Antrag,
„der Antragsgegnerin unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Zeitschrift [PC Games 11/2008 in allen Fassungen] mit dem Hinweis EXKLUSIV SACRED 2 anzukündigen, zu bewerben und/oder zu vertreiben“11.
Auch wenn wir damals geschockt waren und meinten, „hinterher“ mal in Hamburg beim Ex-Kollegen Christian Bigge anzufragen, ob es nicht eine Nummer kleiner gegangen wäre12: Grundsätzlich hat der Springer-Verlag hier nichts anrüchiges oder gar rechtsmissbräuchliches getan. Die Rücknahme des Heftes ist eine drastische, aber praktisch alternativlose Option; im häufigeren Regelfall der unlauteren klassischen Werbung geht es meist um die Einstellung eines Fernseh-Spots oder irgendeiner Leuchtreklame. Ich werde nachfolgend argumentieren, dass sie bei besserer Argumentation sogar zumindest teilweise Recht hätten bekommen müssen.
Ein ebenfalls wichtiges Konzept im UWG ist das des marktüblichen Verständnisses. Gemeint ist damit, dass je nach Zielgruppe einer Aussage keine Jedermannsauffassung maßgeblich ist, sondern eben jene, die im adressierten Markt tatsächlich üblich ist. Klassische Beispiele sind etwa, dass in einer Fachzeitschrift für medizinisches Fachpublikum ein Medikament anders beworben werden kann13.
Und was niemanden überraschen wird: PC-Spiele-Magazine14 bilden einen sehr speziellen Markt ab mit einer sehr eigenen Ästhetik und Sprache. Allein beim Verfassen dieses Artikels habe ich mehrfach umformuliert, ergänzt, weiter ausgeholt – während ich bei Tests oder Kolumnen weitaus mehr still voraussetzen kann.
Abkürzungen, Technik-Begriffe, Anglizismen, Referenzen auf andere Titel – die Kommunikation der Titelseiten (und auch im Heft) ist für eine In-Group gemacht. Das war 2008 nicht mehr oder weniger verbreitet als in den Jahrzehnten vorher, als etwa monatelange Leserbrief-Fehden, Sticheleien zwischen den Magazinen oder verklausulierte Referenzen auf indizierte Spiele vermutlich für Außenstehende schlichtweg bizarr wirkten.
In der rechtlichen Bewertung heißt das aber auch, dass die Magazine sehr genau wissen, was sie kommunizieren.


Eben auch dann, wenn sie pauschal einen Exklusiv-Störer setzen.
Kein Exklusiv Gespielt. Kein Nur Bei uns mit Video. Kein Exklusive Shots, wie wir es sonst handhaben werden.


Sondern eben nur: Exklusiv.
Es heißt: Dieses Thema findet in einem relevanten Umfang während des großen Teils der Kioskauslage nur bei uns statt und soll damit natürlich die Kaufentscheidung fördern. Meinetwegen kann irgendwer noch eine Pressemitteilung abtippen oder aus irgendeinem Foren-Post was bauen, aber im Kern findet substanzielle neue Berichterstattung nur hier statt.
Die DVD-Ausgabe, noch einmal noch unstrittigerer aber besonders die Magazin-Ausgabe ohne Lesertest-Hinweis15 kann gerade auf geübte Markteilnehmer:innen nur eine Schlussfolgerung zulassen: Jo, diesen Monat gibt es Sacred 2 exklusiv in PC Games, die machen da so eine Lesertest-Vorschau-Hybrid-Sache. Kaufen!

Dementsprechend scheint es offensichtlich, dass der grundsätzliche Tatbestand einer irreführenden Handlung gegeben ist (§ 5 Abs. 1): Eine geschäftliche Handlung, die irreführend ist und Verbraucher:innen „zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er [oder sie] andernfalls nicht getroffen hätte“. Easy. Unwahre Angaben zur Beschaffenheit eines Produktes (Abs. 2): Jo. Spürbarkeit der Beeinträchtigung (§3a Abs.1): Na sicher, direkte Blutgrätsche in den Heftverkäufer.
Meine Rechtsauffassung ist dementsprechend, dass insbesondere für die Magazin-Variante16 der Einstweiligen Verfügung hätte stattgegeben werden müssen.
Wie Springer den Elfmeter verschoss
War es möglicherweise gerade WM, als ich diese Zeilen schrieb? Alles reine Spekulation!
Reine Spekulation ist für mich auch, warum man sich beim Axel-Springer-Verlag für eine rein semantisch unsaubere und schlichtweg wenig überzeugende Verfahrensstrategie entschied. Ja, der fälschlicherweise erzeugte Exklusivitätseindruck per se wurde benannt, aber die entsprechenden Ausführungen blieben viel zu allgemein und kamen etwa ohne konkrete Beispiele aus, wie das E-Wort in der Branche konkret auf Titelblättern verwendet wird.
„Zum einen nehme die Antragsgegnerin in Anspruch, dass die Zeitschrift [PC Games] die einzige sei, die über das Computerspiel Sacred 2 verfüge und insofern exklusiv über Grafik, Steuerung, Design und Atmosphäre dieses Spiels berichten könne.“17 Allein hierauf hätte sich sich die Argumentation stützen können und müssen. Hier hätte es ausführliche Darlegungen zur Benutzung des Exklusiv-Begriffs geben müssen. Gibt es aber nicht.
Darüber hinaus verwendete sowohl der Antrag zur Verfügung als auch das Dokument zur Verhandlungsvorbereitung unverhältnismäßig viel Aufwand mit der eher schwierig zu belegenden Behauptung, die Games würde den Eindruck erwecken, die Release-Version18 des Spiels zu testen. Die in allen Varianten erhaltene Unterzeile „So gut sind Grafik, Steuerung, Design und Atmosphäre“ wird als Test-Ankündigung verkauft und… nein – derartige Beschreibungen sind auch weit vor dem Test üblich.
„Die Antragsgegnerin [Computec/PC Games] erwecke zum anderen mit der Ankündigung den Eindruck, dass sie schon vor dem offiziellen Verkaufsstart des Spiels die Originalversion getestet habe und hierzu sachkundige Äußerungen abgeben könne. Dies sei jedoch falsch, weil nur die Antragstellerin [ComputerBild Spiele] eine solche Berichterstattung leisten könne.“19
Sehe ich auf den ersten Blick nicht, auf den zweiten auch nicht. Meine Zum-Dritten-Weinchen-Gratis-Dazu-Spekulation: Jemand bei Springer war so angenervt davon, dass ihnen die sauer verhandelte Titelstory – mit dem Test der Vollversion – madig gemacht wurde, dass das in der Kommunikation mit der Rechtsabteilung dominierte und tatsächlich ihre Strategie beeinflusste. Oder, nicht weniger unwahrscheinlich: So ganz klar war der Rechtsabteilung nicht, was hier eigentlich passierte, aber aus Korrespondenz ging eben irgendwas mit „CBS hat Vollversion“ hervor.

In jedem Fall überzeugte die Darlegung nicht. Mich nicht und, ungleich wichtiger, den Richter ebenfalls nicht – Computec konnte letztlich einfach ein wenig auf das „Aber da steht doch Lesertest“ in der Unterzeile verweisen und war fein raus. (Und ein paar Absätze, die ich als „WTF wie kommt ihr auf das mit Vollversion?“ zusammenfassen würde.)
Selbverständlich nahmen wir das Urteil mit Freude und Genugtuung auf. Vor etwa einem Jahr musste die PC Powerplay eine komplette Ausgabe zurücknehmen und noch immer herrschte die Annahme, dass das ihren Niedergang deutlich beschleunigt hatte20. Gleichzeitig wurde aber natürlich ohne Anerkennen jeder Schuld oder Verpflichtung ab sofort penibel darauf geachtet, Exklusivität besser zu spezifizieren.
Gleichzeitig war die Stille-Post-Lesart des Urteils bei uns dem Grunde nach „der Richter hat gesagt, dass Exklusivität so oft benutzt werde, dass es keinen Wert mehr habe“. Nachdem ich ein paar Jahre später eben tatsächlich das Urteil gelesen habe, gehe ich bei dieser Interpretation nicht mit – seine eigentlichen Worte finde ich aber nur unwesentlich überzeugender:
„[Die angesprochenen Verkehrskreise] konnten nach Auffassung der Kammer damit nur erwarten, dass der Exklusiv-Bericht einen Gegenstand hatte, zu dem bisher sonst keine Zeitschrift berichtet hatte.“21
Dass irgendetwas irgendwo exklusiv ist, ergibt sich schon zwangsläufig aus den Shakespeare’schen Affen. Irgendwer wird ein Detail der Vorführung besser aufgeschnappt haben als andere, irgendwo einen anderen Schwerpunkt gelegt haben, eine andere Höhle fürs Vorschau-Video gewählt. Exklusivität ist ja kein Synonym für Einzigartigkeit, sondern bedeutet, etwas ist anderen nicht zugänglich.
Nachspiel
Tatsächlich ging, was bei UWG-Fällen eher unüblich ist, Springer in die Berufung, die Verhandlung dazu fand 2010 statt. Das war in Bezug auf den konkreten Vorwurf an dieser Stelle albern – die Ausgabe war natürlich seit zwei Jahren remittiert, exklusive Berichterstattung darüber weder semantisch möglich noch wirtschaftlich sinnvoll.
Wir haben wie gesagt künftig gründlicher darauf geachtet, Exklusivität zu spezifizieren – teilweise sogar mit übervorsichtigen und marktunüblichen Formulierungen wie „deutschland-exklusiv“. Sacred-2-Hersteller Ascaraon geht im Folgejahr in die Insolvenz, die ComputerBild Spiele wird im August 2019 eingestellt.
Am 16. Oktober poppt Outlook auf: Der PR-Manager von Ascaraon regt uns an, ob wir nicht eine Nachbetrachtung des Spiels machen wollen. Nach dem Test (eine Ausgabe nach der Sneak Peek, 79 Punkte) sei soviel geschehen und eine (hoffentlich bessere) Nachbesprechung angeraten.
Die Email schafft die Triage in die unmittelbare Aufmerksamkeit nicht.
- Weil wir ja schon von Jura-Streitigkeiten sprechen: Formal war die Reise nach Seattle ein Gewinnspiel und Computec-Mitarbeiter:innen natürlich ausgeschlossen. Aber einer der Zeichner der damals bei Computec verlegten Reihe Shakes und Fidget wollte unbedingt und hat uns im Gegenzug tolle Illustrationen für den Artikel kredenzt. Gab dann eine Forenbemerkung dazu. ↩︎
- Diese hybride Natur des Artikels wurde im Heftinneren auch angesprochen. Der Artikel nahm gestalterische Elemente sowohl der klassischen, eben zwischen Preview- und Review-Phase angelegten Sneak Peek – wie den Leser-Stimmen und -Fotos auf, aber ebenso auch typische Test-Elemente, insbesondere den Meinungskasten des Redakteurs. ↩︎
- Oder zumindest in den ersten zwei, drei Wochen der Kiosk-Ausgabe. ↩︎
- Eine Ausnahme: Bei unserer Enthüllung der Scrin-Aliens zu Command & Conquer 3 Tiberium Wars durften wir entscheiden, welche Screenshots die anderen Magazine bekamen. Mir ist dabei eins mit den Scrin durchgerutscht, was aber keines der Konkurrenzprodukte wirklich für sich genutzt hat. ↩︎
- Ascaron gab uns noch eine Zusicherung, dass der Lesertest exklusiv sei. Ich habe keine Erinnerung mehr, ob wir diese vor der Einstweiligen Verfügung oder währenddessen erhielten. ↩︎
- Obwohl meine Erinnerung in vielen derartigen Belangen ja unnützerweise ins Wetten, dass..?-artige geht: Ich kann die genaue Verantwortung zwischen Petra und mir nicht mehr rekonstruieren. Titelgeschichten habe im Regelfall ich angeleiert, aber schon vorher kurz abgeklopft; meistens war sie aber eher strategische als taktische Heftplanerin, so dass ich diese Abwägung wohl eher bei mir sehe. ↩︎
- Aus meiner Sicht etwas mehr für Ascaron als für die ComputerBild Spiele, wobei ein Exkusivtest einer großen Marke per se Respekt verdient. ↩︎
- An genaue Vorgänge kann sich leider immer niemand wirklich erinnern; auf Basis der Tatsache, das Berichte über wieder eingezogene Magazine auf UWG-Basis nicht existieren, schlussfolgere ich, dass die meisten bis alle entsprechenden Versuche versandet waren. ↩︎
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2008, Az. 312 O 602/08, unveröffentlicht. ↩︎
- Kurz nach der Markteinführung der ComputerBild Spiele hatte Computec sogar versucht, die regelmäßige Vollversion ebendieser gerichtlich zu untersagen – mit einem Hinweis auf das UWG. Letztlich abgewiesen vom LG München, Urteil vom 3. Dezember 2001, Az. 4 HK O 16648/01, mehr dazu etwa bei Golem. ↩︎
- Az. 312 O 602/08. ↩︎
- Mir ist keine Vorab- oder Folgekommunikation bekannt; möglicherweise war man in Hamburg vielleicht auch etwas angefressen, weil wir in Ausgabe 08/2008 behauptet hatten, eine Demo mit drei Levels zum Aden Anno 1701: Der Fluch des Drachen auf der Demo zu haben, aber davon faktisch nur eins spielbar war; und weil wir bei der Enthüllung zu Anno 1404 Weltexklusivität suggerierten, wenngleich auf der vorherigen
GamesComGames Convention gezeigt wurde. In beiden Fällen gab es Gründe (Level im Menü anders gekennzeichnet/exklusive Präsentation vor Redaktionsschluss), aber das Resultat… ↩︎ - Etwa bei Läuse-Mitteln hier. ↩︎
- Die Tatsache, dass die ComputerBild Spiele aufgrund ihres lange trockeneren Layouts, ihrer noch stärker ausgeprägten Vollversionslastigkeit, ihres starken Service-Charakters und ihrer Übersetzungen gängiger Fachbegriffe im Heft genau wie das Mutterheft ComputerBild etwas aus der Gruppe herausfiel, spielt hierbei keine Rolle. ↩︎
- Das Cover für die am Kiosk wichtigste Fassung – die mit einer DVD – haben wir immer zuerst gestellt, gefeilt und wenn wir zufrieden waren, die anderen Varianten daraus destilliert, im Regelfall mit noch weniger Zeit und möglicherweise einem My weniger Sorgfalt. ↩︎
- Genaue Zahlen habe ich nicht mehr im Kopf, aber ich würde das auf etwa 10-20% der Verkaufsauflage schätzen, also immer noch etliche zehntausend Hefte. ↩︎
- Az. 312 O 602/08. ↩︎
- Mitunter sprechen die Dokumente auch von Vollversion. ↩︎
- Az. 312 O 602/08., Hervorhebung von mir. ↩︎
- Vgl. dazu etwa Magaziniac. Bemerkenswert: Im Interview bei Making Mags (Paywall, relevanter Teil ab 39:40) erklärte der damalige PC-Powerplay-Chefredakteur Martin Deppe, dass a) der Hinweis aus dem Hause Computec kam und b) die tatsächliche Remission des Heftes nicht vorgenommen wurde. ↩︎
- Ebd., Hervorhebung von mir. ↩︎

