Hinter mir liegt eine Woche, die ich mir komplett für das Fernstudium freigenommen hatte. Der ursprüngliche Plan lautete: Montag und Dienstag das Modul zu Kommunikation und Netzwerken, Donnerstag und Freitag das Einführungsseminar, dazwischen und darüber Vorbereitung auf die Klausur zu Gesellschaftsrecht am Samstag. Kam es möglicherweise anders? Kam es.
Zum Einen fand das Seminar zu Wochenbeginn ohne mich statt. Das liegt durchaus an mir – ich habe nach meiner Anmeldungsmail nicht nachgefasst. Mir war erst am Freitag aufgefallen, dass ich da nie eine Bestätigung erhalten hatte. Aber gut, schnell die Studienbetreuung angerufen und… die konnte auch nichts machen außer mir eine E-Mail zu empfehlen. Geschrieben, ignoriert (und das bis heute), also gut, geht die Woche halt entspannter los. Wobei ich finde, dass gerade dieser organisatorische Bereich schon in den Bereich fällt, in dem sich ohne viel Aufwand glänzen ließe.
Dann gastierte ich bei Markus Jung von fernstudium-infos.de für ein mehr als einstündiges Gespräch zu meinen Erfahrungen. Das Gespräch gibt es in voller Länge auf Youtube – mir hat es enorme Freude bereitet. Wie immer fallen einem bei solchen Gelegenheiten ja immer noch einige Aspekte im Nachgang ein, also kann ich an dieser Stelle anführen: Meine allerersten Erfahrungen mit Fernlehrgängen war während der Oberschule in Kanada – ein recht fortgeschrittener Kurs in Mathematik (allerdings trotzdem ohne Analysis) und interessehalber in Psychologie.
Kachel- und Sachgeschichten
Donnerstag und Freitag schließlich war Zeit für das Einführungsseminar in den eigentlichen Studiengang, Teil des Moduls Wirtschaftsprivatrecht. Formal empfehlen die Studienhefte vorher ihre Lektüre recht nachdrücklich, so dass ich das in den Nächten vorher entsprechend übernahm. Erforderlich war es überhaupt nicht, der Dozent hat nicht einmal danach gefragt.
Insgesamt hat der Kursleiter sich Mühe gegeben, uns in das Thema einzuführen und zahlreiche wesentliche Aspekte der juristischen Arbeitsweise durchzugehen. Am Abend der Seminare war ich komplett durch – was nach meiner Einschätzung einfach am Format liegen dürfte, 8 Stunden auf ein Zoom-Fenster mit Kacheln schauen! Und auch wenn ich partizipativ eher im Bereich kontrollierter Offensive unterwegs war, glänzten fast alle Übrigen in der Neuner-Runde mit weitaus mehr Zurückhaltung. Für den Dozenten tat mir das etwas leid, weil oft kein flüssiger Ablauf möglich war. Ob Präsenzveranstaltungen da besser wären? In jedem Fall würde ich es gerne ausprobieren. Eine Möglichkeit dazu wird sich vorerst nicht bieten. Alle Optionen, das andere Seminar nachzuholen, finden auch wieder virtuell statt. Diesmal habe ich die Anmeldung aber nachprüfbar im Posteingang. Und die Bestätigung, das vergangene Seminar „bestanden“ zu haben.
Nöte und Noten
Nach der virtuellen Veranstaltung beantragte ich die Hausarbeit für das Modul – mit dem Prozedere bin ich bereits aus dem Brückenkurs vertraut gewesen. Leicht abschreckend: Ein Mitstreiter aus dem Seminar meinte, er habe zum Bestehen mehrere Anläufe gebraucht. Tatsächlich ist der Dozent des Moduls (nicht der des Seminars) ein relativ strenger, der auch bei den Einsendeaufgaben und bei der einen Teilaufgabe in einer Klausur frühes Leichtfalschabbiegen konsequent ahndet. Also bemühe ich mich, bis 17. Juli wirklich gewissenhaft die beiden an und für sich typischen BGB-AT-Fragestellungen zu bearbeiten.
Das Ende der Fernstudiumswoche markierte dann die Klausur im Bereich Gesellschaftsrecht, zusammengesetzt aus Personengesellschaften (GbR, OHG…), GmbH, AG und „Konzernrecht“, was in erster Linie verbundene Unternehmen, Besitzverhältnisse und Beherrschungsverträge betrifft. Den letzten Teil hatte ich bereits im Brückenkurs (über diese nicht furchtbar sinnvollen Überschneidungen hatte ich auch den Seminar-Dozenten aufmerksam gemacht).
Nachdem ich in einer Diskussionsrunde beim Seminar zu den Klausuren aus dem Nähkasten plaudern konnte, dass es meist eine Vielzahl kleiner Szenarien und Aufgaben sind, erwartete mich diesmal das genaue Gegenteil: Eine Fallbeschreibung mit 7 Fragen zur rechtlichen Bewertung. Die entsprechende Rechtslage war jetzt kein Schwerpunkt meiner Lernanstrengungen gewesen und zudem auch mit einigem Abstraktionsniveau. Dementsprechend bin ich ehrlich gespannt, wie meine Einschätzung zur Rechtslage vom Dozenten aufgenommen wird. Und leider endet das Ganze mit einem Dämpfer: Auf meine Fachfrage an den Dozenten, ob ich die aktuelle oder die gelehrte Rechtslage für die Klausur berücksichtigen sollte, kam in den versprochenen 48 Stunden keine Antwort – und dann nach einer Woche auch keine ganz eindeutige. Glücklicherweise spielte das für die Klausur aber keine Rolle.
Und jetzt: Wird ein Monat für die Hausarbeit geschrieben und nebenbei das Modul Steuer- und Bilanzrecht angegangen.