Die Grünen erstmals stärkste Partei in einem Bundesland. Die AfD zweimal zweitstärkste Kraft, dabei die Union erstmals „rechts überholt“. Die erste Schwarz-Rot-Grüne Koalition, die erste Ampel seit 21 Jahren. Und das alles mit nur fünf Wahlen: Die international spürbaren Erdbeben hielten auch nicht vor der politischen Landschaft der Bundesrepublik.
Schwarz-Rot-Grün in der Länderkammer
So schlagzeilengeeignet die Landtagswahlen in diesem Jahr auch waren, im Bundesrat haben sie letztlich nur den Trend der gestiegenen Verflochtenheit zwischen Union, SPD und Grünen fortgesetzt. 11 (statt zu Beginn des Jahres 9) Länder mit Grüne-Beteiligung haben den Block an reinen GroKo-Ländern weiter schmelzen lassen, so dass es inzwischen auch nicht mehr reicht, kurz Winfried Kretschmann zu überzeugen.
Aussichten für 2017
Im September 2017 ist Bundestagswahl, zu Beginn des Jahres trifft sich die Bundesvollversammlung, um über das künftige Staatsoberhaupt zu entscheiden. Zudem wird in Nordrhein-Westphalen, Schleswig-Holstein und im Saarland gewählt.
Positiv formuliert gibt es diesmal die Möglichkeit, über einen – Phrasenschublade auf – „Richtungswahlkampf“ etwas mehr Spannung zu erzeugen. Auf Bundesebene ist ein Rot-rot-grünes Bündnis deutlich von echten Mehrheiten entfernt – wie sieht es derzeit in der Länderkammer aus?
2017: Bundesratsmehrheit für R2G*
Wie erwähnt, kommt rot-rot-grün auf 34 Stimmen im Bundesrat (inklusive SSW-Beteiligung in Schleswig-Holstein, daher das Sternchen). Diese Situation scheint an die schleichende Mehrheit der „B-Länder“ zur Ende von Helmut Kohls Amtszeit zu erinnern, die Vorboten der ersten rot-grünen Bundesregierung waren. Die Analogie trägt nicht weit. Weder werden die R2G*-Länder als Opposition gegen die Bundesregierung benutzt, noch steht deren Machtübernahme bundesweit bevor.
Dennoch lassen sich einige Kommentarspalten mit möglichen Entwicklungen hier füllen. So sind sich Sozialdemokraten und Linke im Saarland nicht eben, nun ja, grün. (Ein leichtes Lachen im Publikum.) Springen die Parteien nach der Landtagswahl hier tatsächlich über ihren Schatten (jemand in der vorderen Reihe raunt „Lafo!“) und bilden eine weitere Koalition, es wäre ein weiteres Fanal für Bundes-R2G.
Allein, der Zieleinlauf hierfür ist auch auf Länderebene keine Einbahnstraße (hinten geht eine Tür auf, „Metaphernpolizei, sofort aufhören!“): Es ist möglich, dass nach den nächsten Landtagswahlen im Nordwesten und ganz im Norden die jeweiligen Koalitionen abgelöst und „Geht rot-grün-rot die Puste aus?“-Schlagzeilen getitelt werden.
Alternative Bündnisse: Nicht ohne Grün im Bundesrat
Sollte am Endes des Jahres erneut eine Große Koalition die Bundesregierung stellen, hätte sich an ihrer Position in der Ländervertretung natürlich nichts geändert: Gegen die Grünen, die über ihre 11 Regierungsbeteiligungen das Abstimmungsverhalten von 49 Bundesratssitzen bestimmen, lässt sich schwer Bundespolitik machen. Selbst wenn in Düsseldorf als auch in Kiel eine große Koalition an die Macht gelangte, sie käme gerade einmal auf 26 Stimmen, so dass Baden-Württemberg und mindestens ein weiteres Bundesland mit ins Boot geholt werden muss.
Kompletten auf Kompromiss fahren müssten auch:
- eine rein theoretische Neuauflage der schwarz-gelben Koalition; sie kann lediglich die sechs Stimmen aus Bayern hinter sich wissen, mit allen 2017 wählenden Ländern 19,
- eine „reine“ rot-grüne Koalition steht derzeit bei 18, Ende nächsten Jahres günstigstenfalls bei 21 Zählern, für eine rot-rote Koalition ohne Grün sind es nochmal drei Stimmen weniger.
Je nach Mehrheitsverhältnissen im Bund bringt 2017 also entweder eine ziemliche Fortsetzung der aktuellen Lage – oder aber eine mögliche Ausrichtung auf stärkere Konfrontation, wenn die Union erstmalig seit 1999 ganz ohne Einflussmöglichkeiten wäre.
Anmerkung: Ich war von Ende 2002 bis Mitte 2009 Mitglied der FDP. Ich bin seit Ende 2009 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen.
Eine ursprüngliche Fassung dieses Beitrags beinhaltete grafisch nicht die Änderungen nach der Abgeordnetenhauswahl in Berlin. Dies ist korrigiert, danke für den Hinweis.