Überhangmandate und die Bundestagswahl 2009 (2)

Politik

Ob mit (innerer RIng) oder ohne (außen) Überhangmandate, das Mitte-Rechts-Bündnis verfügt über eine stabile Mehrheit.

Ob mit (innerer Ring) oder ohne (außen) Überhangmandate, das Mitte-Rechts-Bündnis verfügt über eine stabile Mehrheit.

Im Vorfeld der Bundestagswahl 2009 wurde viel darüber debattiert (auch von mir), ob bei einem knappen Ergebnis vielleicht Überhangmandate die Sitzverteilung kippen könnten. Sogar Klagen drohten etwa die Grünen (deren Mitglied ich bin) und die Linken in einem solchen Fall an. Nun, das Ergebnis war dann doch so eindeutig, dass es keiner Überhänge bedarf für den Regierungswechsel. Trotzdem ist es interessant, sich den Einfluss auf die Sitzverteilung anzuschauen.

Dafür vergleiche ich im Folgenden drei Werte:

  1. Den Zweitstimmenanteil der im Bundestag vertretenen Parteien – trivial.
  2. Den Sitzanteil, wenn allein die Zweitstimmen über die Sitzverteilung entscheiden würden, bei Berücksichtigung der Fünfprozenthürde. Erklärung: CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke haben zusammen 94 Prozent der abgegeben, gültigen Zweitstimmen erhalten, die an 100 Prozent fehlenden Anteile werden proportional mit einem Faktor allen Parteien zugefügt. Der Rechenschritt: Spalte 1 mal (100/94). Käme zur Bundestagswahl ein reines Divisorverfahren zum Einsatz, sähe die Sitzverteilung so aus.
  3. Der tatsächliche Sitzanteil im Bundestag (genau, der Rechenweg ist Sitze der Partei geteilt durch Summe der Bundestagssitze).

Sitz- und Stimmverteilung der im Bundestag vertretenen Parteien
Partei Zweitstimmenanteil Sitzanteil bei proportionalem Faktor Tatsächlicher Sitzanteil Unterschied durch Überhangmandate
CDU/CSU 33,8% 36,0% 38,4% 2,5%
SPD 23,0% 24,5% 23,5% -1,0%
FDP 14,6% 15,5% 15,0% -0,6%
Linke 11,9% 12,7% 12,2% -0,4%
Grüne 10,7% 11,4% 10,9% -0,5%
Summe 94,0% 100,0% 100,0%

Also: Ja, natürlich hat die Union besonders von vielen Erststimmen profitiert, bei denen die passenden Zweitstimmen nicht auf sie entfielen (sondern auf die FDP), nennenswerten Einfluss hatte das aber nicht (anders als in Schleswig-Holstein), die Stimmenmehrheit verschiebt sich von 51,5% zu 53,4%. Das ändert nichts an den grundsätzlichen, auch vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Problemen mit der Regelung.

Spannend wird es daher, zu sehen, wie das Wahlrecht sich zur Wahl 2013 ändern wird – denn die Erststimme bleibt gefangen zwischen weitgehender Wirkungslosigkeit und dem Eindruck mangelnder Legimität. Interessant ist übrigens der jeweilige Erststimmenanteil der Wahlkreisgewinner, der vergleichsweise oft unter 40% lag.

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